Gen-Produkte, einschließlich Software, Hardware, Services, Support und Technologie, (zusammenfassend als "Gen-Produkte" bezeichnet) unterliegen den Export- und Importkontrollbestimmungen der US-Regierung (einschließlich der Export Administration Regulations ("EAR") des US-Handelsministeriums (U.S. Department of Commerce) und der vom Office of Foreign Assets Control ("OFAC") des US-Finanzministeriums (United States Treasury Department) verwalteten Sanktionsprogramme), der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, von Singapur und von weiteren Ländern.
Alle Gen-Produkte unterliegen folgenden Verboten:
- Export, Re-Export oder Weitergabe, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften der USA, der EU, von Singapur oder irgendeines anderen Landes verstoßen.
- Export, Re-Export oder Weitergabe, ob direkt oder indirekt, nach Kuba, in den Iran, nach Nordkorea, nach Syrien, in die Regionen Krim, Luhansk und Donezk in der Ukraine, nach Russland, nach Belarus und in ein anderes Land oder eine andere Region, die Handelssanktionen unterliegen.
- Export, Re-Export oder Weitergabe an Personen oder Organisationen, die in den von der US-Regierung (einschließlich des U.S. Department of Commerce, des U.S. Department of State und des U.S. Department of Treasury) oder von Behörden in anderen Ländern geführten relevanten Listen aufgeführt sind.
- Export, Re-Export oder Weitergabe (inländisch) für den Einsatz in Verbindung mit (i) chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen, (ii) Raketensystemen (einschließlich ballistischer Raketen und Trägerraketen) oder (iii) unbemannten Flugkörpern (einschließlich Marschflugkörpern oder Drohnen) gemäß Teil 744 der EAR, es sei denn, dies erfolgt im Rahmen einer hierin dargelegten gültigen Lizenz. Export, Re-Export oder Weitergabe (inländisch) an militärische Einrichtungen oder andere Einrichtungen mit militärischem Zweck, außer bei einer gültigen Lizenz, soweit dies nach US- und/oder ausländischen Gesetzen vorgeschrieben ist.
- Die Produkte dürfen nicht dazu genutzt werden, Computer- oder Netzwerkstörungen sowie Überwachungs- oder Verfolgungsaktivitäten, die Menschenrechtsverletzungen ermöglichen oder Unterstützung dazu leisten können, zu unterstützen.
Re-Export von Gen-Produkten
Nicht-US- und US-Unternehmen, die Gen-Produkte re-exportieren, müssen sowohl die in ihrem Land geltenden Exportgesetze als auch die Re-Export-Bestimmungen der USA einhalten. Auf der BIS-Website finden Sie Exportleitlinien zu Re-Exporten und anderen Offshore-Transaktionen, an denen Güter aus den USA beteiligt sind.